Aus Urheberrecht kann Markenrecht werden. Ein relativ aktuelles und gutes Beispiel hierfür ist „Popeye“. Also, dieser starke Seemann wurde von Elzie Segar erfunden und erschaffen. Fotos, Filme, Musik oder sonstige Werke sind urheberrechtlich geschützt und können nicht verwendet werden.
Denn, die Schutzerdauer beträgt in der Regel bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Nun ist der Erfinder und Urheber Elzie Segar im Oktober 1938 verstorben. Für kurze Zeit sah es so aus, dass „Popeye“ ab Januar 2009 – also 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers – für jedermann frei verwendbar wird, da dann das Urheberrecht erloschen ist. weiterlesen ‘Markenmerker (5) – Spinat ja – aber ohne den starken Seemann!’
Hallo zusammen,
Spreadshirt im Gespräch (2009-11-22, 21:37:33):
RT @lak: cool, spreadshirts erster TV-Spot geht morgen on-air... vorab zu bewundern im spreadshirt blog http://bit.ly/8Jozav

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Immer mal wieder wird uns vorgeworfen, wir zensieren oder seien “Patenrecht-Nazis”.
Das ist insofern interessant, weil T-Shirts von den Menschen um uns rum offensichtlich als “Medium” wahrgenommen werden, leider aber (immer noch) nicht von juristischer Seite. Was ist also dran?
Wenn Dinge nicht auf T-Shirts landen, hat das meistens zwei Gründe:
- im Partnershop: manch ein Spreadshirt Partner will nicht alles in seinem Namen auf seinen Shirts sehen - was das gute Recht des Partners ist. Schließlich bleibt der Shopbetreiber inhaltlich verantwortlich. Wir selbst empfehlen allerdings einen etwas lockereren Umgang mit der Kreativität der Kunden und sind daher normalerweise für jeden Schabernack zu haben.
- wird bei Spreadshirt “zensiert”? Der Vorwurf, wir selbst würden “zensieren”, hat daher weniger mit geschmacklerischen Dingen oder Meinungsfreiheit zu tun, sondern bis auf wenige Ausnahmen mit (Wort)marken. Wie Sandy bereits in früheren Ausgaben des Markenmerkers beschrieben hat: Wir können nichts dafür, dass Begriffe wie Cowgirl, Glücksfee, Liebling oder bla bla geschützt sind (nein, ich bin kein Spinner .. ups, das Wort ist übrigens auch geschützt).
Neben dieser etwas zweifelhaften Entwicklung können wir nichts dagegen einwenden, dass manche Marken es nicht gern haben, wenn sie auf T-Shirts zum Verkauf landen. Zur Verdeutlichung ein (etwas schiefes) Beispiel: weiterlesen ‘Markenmerker IV: Sind wir Patentrecht-Nazis?’
Aus aktuellem Anlass, ein kleiner Markenmerker zwischendurch. In den letzten Tagen sind bekannte und bis dato unbekannte Personen verstorben. Wir merken verstärkt, dass dies Anlass für Partner und Kunden ist, u. a. ihre Verbundenheit, Trauer oder Bewunderung der Personen zum Ausdruck zu bringen und entsprechende Motive einzustellen. Dies ist natürlich verständlich, jedoch tatsächlich nicht so einfach. Es gibt unzählige Beschränkungen, die zu beachten sind und zu rechtlichen Konsequenzen führen können, von denen so oft die Rede ist. Hierzu ein kurzer Abriss, der natürlich nicht abschließend ist.
Was man mit “Matthias” darf, darf man mit Anderen noch lange nicht. Diesmal möchte ich mich dem Thema Vornamen widmen, die auch als Wortmarken eingetragen sein können.
Die ganze Abi-Klasse lädt also Motive mit ihren Vornamen hoch und möchte Shirts gestalten. Und was passiert: einige werden abgelehnt, weil die Namen als Marken eingetragen sind. Und auch ich würde erst einmal ohne Motiv und Shirt dastehen. Die Verärgerung darüber ist mir vollkommen klar, denn: “Das ist doch mein eigener Name. Damit kann ich machen, was ich will und das kann mir niemand verbieten.”
Jein.
Hallo, mein Name ist Sandy und ich arbeite in Spreadshirts Rechtsabteilung. Da wir über Jahre beobachten und miterleben, welche unglaublichen Wortmarken für die Warenklasse 25 (Textilien) eingetragen werden und damit als schützenswert erachtet werden, wollen wir Euch ein regelmäßiges Update über aus unserer Sicht kuriose Marken geben, die wir bei unserer täglichen Arbeit „neu“ entdecken.
Alle kennen wir nicht und es sind auch nicht alle erwähnenswert. Aber wir merken, dass es Diskussionen und Unverständnis gibt, wenn wir Wortmarken finden und dann deaktivieren. Das machen wir nicht zum Spaß oder um die Partner zu verärgern.
Für uns ist auch völlig unverständlich, warum z.B. alltägliche Worte, Namen oder Zahlen geschützt werden. Andererseits gibt es Marken, die auch „nur“ gewöhnliche Worte sind, an denen wir uns nicht stören, „Tempo“ verbinden wir sofort mit Papiertaschentüchern und „Uhu“ mit Kleber, z.B. Wahrscheinlich haben wir deshalb kein Problem, weil sich diese Marken etabliert haben und benutzt werden.
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