Aus aktuellem Anlass, ein kleiner Markenmerker zwischendurch. In den letzten Tagen sind bekannte und bis dato unbekannte Personen verstorben. Wir merken verstärkt, dass dies Anlass für Partner und Kunden ist, u. a. ihre Verbundenheit, Trauer oder Bewunderung der Personen zum Ausdruck zu bringen und entsprechende Motive einzustellen. Dies ist natürlich verständlich, jedoch tatsächlich nicht so einfach. Es gibt unzählige Beschränkungen, die zu beachten sind und zu rechtlichen Konsequenzen führen können, von denen so oft die Rede ist. Hierzu ein kurzer Abriss, der natürlich nicht abschließend ist.
- Persönlichkeitsrecht: Die Verwendung des vollständigen Namens und Abbildungen einer Person sind nicht möglich, da der Schutz durch das Persönlichkeitsrecht bis frühestens (!) 10 Jahre nach dem Tod einer Person besteht (siehe auch postmortale Persönlichkeitsrechte).
- Urheberrecht: Fotos, Filme, Musik oder sonstige Werke sind urheberrechtlich geschützt und können nicht verwendet werden. Die Schutzerdauer beträgt in der Regel bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Urheberrechte können danach auch markenrechtlich gesichert werden.
Daneben hat sich Spreadshirt Ethikgrundsätze gegeben, die u. a. Motive betreffen und die wir beachten.
Übrigens, obiges gilt natürlich für existierende Bands bzw. lebende Künstler genauso. Bei Fragen zu konkreten Motiven oder Texten, schreibt bitte eine E-Mail an
legal ET spreadshirt DOT net.
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Daran habe ich heute auch schon gedacht. Man denkt dann ja gar nicht nach, dass das irgendwie schlimm wäre, aber ein Foto veröffentlichen von Michael Jackson zum Beispiel kann zu teuren Konsequenzen führen, also immer gut acht geben!