Was man mit “Matthias” darf, darf man mit Anderen noch lange nicht. Diesmal möchte ich mich dem Thema Vornamen widmen, die auch als Wortmarken eingetragen sein können.
Die ganze Abi-Klasse lädt also Motive mit ihren Vornamen hoch und möchte Shirts gestalten. Und was passiert: einige werden abgelehnt, weil die Namen als Marken eingetragen sind. Und auch ich würde erst einmal ohne Motiv und Shirt dastehen. Die Verärgerung darüber ist mir vollkommen klar, denn: “Das ist doch mein eigener Name. Damit kann ich machen, was ich will und das kann mir niemand verbieten.”
Jein.
Ich versuche es mal einigermaßen anschaulich zu machen, hier wird’s nämlich wieder juristisch. Denn mit dem Namensrecht und dem Markenrecht stehen erstmal 2 absolute (Schutz)-Rechte nebeneinander.
Ich, Sandy R., habe das alleinige Recht aus meinem Vor- und Zunamen und kann anderen untersagen, meinen Namen zu verwenden (außer, diese anderen heißen zufällig genauso mit Vor- und Zunamen wie ich). Soweit, so schlecht.
Dem gegenüber steht eine mögliche Eintragung des Wortes “Sandy” als Marke. Und wie sich herausgestellt hat, nicht nur eine mögliche Eintragung, es gibt tatsächlich eine Wortmarke “Sandy”, die die Warenklasse 25 (Bekleidung) umfasst. Und auch das Recht dieses Markeninhabers muss beachtet und geschützt werden.
Das bedeutet, ich darf mir ein Shirt mit meinem Namen bedrucken lassen. Aber Motive, die den geschützten Namen enthalten, kann ich nicht zum Verkauf anbieten – weder im Shop, noch auf dem Marktplatz. Denn dann könnten auch Hans und Nadja ein Shirt mit dem Aufdruck “Sandy” kaufen, obwohl dies nicht ihr Name ist und so gegen bestehendes Markenrecht verstoßen. Und, wenn ich der Allgemeinheit “Sandy”-Motive anbieten würde, würde ich die bestehende Marke ausnutzen. Und dies wiederum kann, wie wir mittlerweile wissen, zu Abmahnungen und hohen Geldstrafen führen. Deshalb, jeder kann für sich seinen Namen aufs Shirt drucken. Motive mit geschützten Namen können wir jedoch nicht zum Verkauf anbieten.
Auf einen Blick:
- Jeder kann seinen eigenen Vornamen auf einem Kleidungsstück bestellen.
- Nur derjenige kann Motive, die einen Vornamen enthalten, auch zum Verkauf anbieten, wenn er entweder der Markenrechteinhaber ist bzw. eine Nutzungsgenehmigung hat, oder aber der Vorname nicht geschützt ist.
- Bevor man also ein Motiv mit Vornamen anbietet, sollte man die Datenbanken für deutsches (DPMA) und europäisches Markenrecht (OAMI) konsultieren und schauen, ob der betreffende Vorname für die Klasse 25 (Textilien) geschützt ist. Sofern der Vorname geschützt ist, kann man versuchen, eine Genehmigung des Markeninhabers einzuholen. Die Kontakt-Adresse des Inhabers kann man dem Schutzeintrag entnehmen.







ich darf also meinen geschützten namen auf shirt drucken lassen, werde aber theoretisch niemanden (bei spreadshirt) finden der mir das macht weil er ja geschützt ist.
Wenn Du deinen (Künstler-)Namen Romibello drucken lässt, und nachweist, dass Du derjenige welche bist, null Problemo. Das Problem ist weniger die einzelne Bestellung für den Endkunden, der nachweislich so heißt, wie er heißt, als der Wiederverkauf.
Wir müssen uns per Gesetz daran halten, und halten uns auch daran, möchten hier aber mal zu Protokoll geben, dass wir diese Regelung ausgesprochen doof finden. Warum wird jemandem verwehrt, einen Shop mit einer Serie von Vornamensmotiven zu eröffnen, so wie diese Stände mit den Vornamens-Tassen auf Märkten? Warum darf Sandy nicht einen Sandy-Merchandise-Shop eröffnen?
Für 300 Euro Anmeldegebühr kann man einen Namen komplett aus dem Waren(-verkehr) ziehen. Das ist wie Landnahme im Wilden Westen, nur ungefährlicher für den Claimant.
Das ist mal wieder sehr dubios, wer lässt sich den sowas einfallen? Ich finde man sollte Vornamen nicht als Marke schützen dürfen, dass ist wieder mal super bürokratisch. Na ja, auf jeden Fall ist unser Markenrecht ein zweischneidiges Schwert!
Das ist echt ein wenig dubios.
Aber sehr interessante Serie zum Markenrecht. Schön wäre es, wenn unter jeden Artikel noch kurz ein Link zu den vorangegangenen Artikeln der Serie stehen würde.
Hi Moritz. Danke und guter Tipp! Machen wir ab dem nächsten Mal. Bis dahin kannst Du auf die “Legal”-Kategorie klicken, um im Markenmerker-Archiv zu stöbern.
Aber wenn jemand die Marke Sandy nur in Deutschland eingetragen hat, koennte ich – die Frage ist rein hypothetisch – bei jedem Hersteller im Ausland mir dieses Motiv trotzdem aufs Shirt drucken lassen?
Nachdem, was ich im Zusammenhang mit Medikamentenversand und den ganzen Prozessen der deutschen Apothekerschaft gelesen habe, gilt im E-Commerce zumindest innerhalb der EU ja immer die gesetzliche Regelung des Versenderlandes. In diesem Fall wuerde ich dann ja die geschuetzte Marke Sandy in Deutschland legal umgehen koennen, oder?
Naja, so einfach ist das leider nicht. Anders als bei sonstigen Warenlieferungen unterfällt das Deutsche Markenrecht nicht in diesem Sinn dem Schutz der Europäischen Verkehrsfreiheit. Es bleibt Deutsches Recht anwendbar.
Ich versuchs mal zu erklären. Also, selbst wenn Du eine in Deutschland geschützte Marke im Ausland produzieren lässt, wird sie dann nach Deutschland eingeführt. Der Ort der Verletzung ist dann Deutschland und dies würde eine Markenrechtsverletzung darstellen.
Eigener Name nur für den eigenen Gebrauch = privat / persönlich.
Da sind die Grenzen bzgl. Markenrecht so und so anders gesetzt, oder?
Der eigene Name auf einem Shirt für sich selbst ist okay. Wie Michel schon geschrieben hat, die Bestellung des Endkunden, der nachweislich so heißt, ist unproblematisch.