Hallo, mein Name ist Sandy und ich arbeite in Spreadshirts Rechtsabteilung. Da wir über Jahre beobachten und miterleben, welche unglaublichen Wortmarken für die Warenklasse 25 (Textilien) eingetragen werden und damit als schützenswert erachtet werden, wollen wir Euch ein regelmäßiges Update über aus unserer Sicht kuriose Marken geben, die wir bei unserer täglichen Arbeit „neu“ entdecken.
Alle kennen wir nicht und es sind auch nicht alle erwähnenswert. Aber wir merken, dass es Diskussionen und Unverständnis gibt, wenn wir Wortmarken finden und dann deaktivieren. Das machen wir nicht zum Spaß oder um die Partner zu verärgern.
Für uns ist auch völlig unverständlich, warum z.B. alltägliche Worte, Namen oder Zahlen geschützt werden. Andererseits gibt es Marken, die auch „nur“ gewöhnliche Worte sind, an denen wir uns nicht stören, „Tempo“ verbinden wir sofort mit Papiertaschentüchern und „Uhu“ mit Kleber, z.B. Wahrscheinlich haben wir deshalb kein Problem, weil sich diese Marken etabliert haben und benutzt werden.
Leider müssen wir bei eingetragenen Marken, besonders den Wortmarken, sehr streng sein. Grundsätzlich gilt das so genannte formelle Recht. Derjenige, der die Marke hat eintragen lassen, hat die Rechte daran, um es mal einfach auszudrücken. Ohne Genehmigung des Marken- (Rechte)inhabers ist es Dritten nicht erlaubt, die Marke zu benutzen. Eine eingetragene Marke, die nicht so bekannt ist, hat dennoch das gleiche Recht auf Schutz und muss wie eine „wertvolle“ Marke behandelt werden. Um mal ein Beispiel zu nennen „Coca Cola“ ist im Ranking der Best Global Brands eine der wertvollsten Marken, dennoch hat eine weniger bekannte Marke, wie z.B. „Pudel“, die gleichen Schutzrechte.
In den letzten Wochen gab es Verwunderung, dass „hip hop“, „rock“, „star“, „poker“ oder „666“ als Wortmarken eingetragen sind - auch bei uns, eine Zahl als Wortmarke, wie? Und auch diese Marken dürfen Dritte (also Spreadshirt oder die Partner) ohne Genehmigung des Markeninhabers nicht verwenden. Es kommt bei den Wortmarken nicht darauf an, ob die gleiche Schriftart oder Groß-bzw. Kleinschreibung verwendet wird. Das Wort – oder die Zahl – ist geschützt. Auch, wenn z.B. andere Elemente drum herum sind. Sobald die Marke im Mittelpunkt steht oder man sofort an die Marke denkt, ist Vorsicht geboten. Beim Motiv oben im Bild ist die geschützte Kombination (666) ein grafisches Element und aus dem Grund eher (!) unproblematisch.
Oft bekommen wir dann E-Mails, ich zitiere:
„es kann doch nicht sein, dass normale Wörter für jemanden geschützt sind und niemand sonst die verwenden darf“
Verstehen können wir das auch nicht. Nur leider können wir nichts dagegen tun. Wie gesagt, jede Marke bzw. der Markeninhaber hat das gleiche Recht auf Schutz seiner Marke.
„das ist doch eine Musikrichtung. So was kann gar nicht geschützt sein. Dann dürfen die ganzen Clubs das ja auch nicht nutzen“
Für andere können wir nicht sprechen. Möglicherweise haben Clubs o.ä. eine Lizenz oder Nutzungsgenehmigung des Rechteinhabers und dürfen die Marke verwenden. Wir müssen uns erst einmal daran halten, dass die Marke geschützt ist.
„kann ich mir die Erlaubnis holen, dass ich das Wort verwenden darf?“
Ja, na klar. Wir haben gute Erfahrungen gemacht, dass Rechteinhaber ein eingeschränktes Nutzungsrecht für ihre Marke erteilen, wenn man beim Rechteinhaber eine Anfrage stellt und kurz erklärt, worum es geht und wofür man das „Wort“ oder Designs verwenden möchte. Und dann können wir auch geschützte Motive oder Texte für den Einzelfall freigeben.
Fortsetzung folgt…


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Wie ist das eigentlich, wenn ich den Begriff außerhalb des eigentlichen Kontextes nutze?
Also bei “Rock” ist ja vermutlich die Musikrichtung gemeint.
Wenn ich jetzt aber auf ein Shirt den Satz schreibe:
“Mädchen tragen gerne Rock.”
Ist das dann auch schon rechtlich fragwürdig?
Nicht, dass ich das vorhätte.
Hallo Marcel,
Du schreibst es schon in Deiner Frage: “vermutlich die Musikrichtung gemeint”.
Das Problem bei Wortmarken ist, dass Du es eben nicht sicher weisst.
Ein Beispiel ist das schöne Wort “Flügel” - das kann ein Klavier sein, ein Fenster, ein Teil eines Gebäudes, einem Tier zum Fliegen verhelfen und so weiter.
Derjenige, der die Anmeldung vorgenommen hatte könnte sich auch über die vielfältige Nutzbarkeit seiner Wortmarke bewusst sein.
Die Zahl 666 aus dem Beispiel von Sandy ist zum Beispiel in der Bibel die Zahl des Teufels - wenn Du auf dem Roulette Tisch alle Zahlen zusammen zählst kommst Du auch auf 666 (deshalb wird Roulette auch manchmal als das Spiel des Teufels bezeichnet).
Deshalb ist es schon richtig und gut, dass Sandy und das Spreadshirt Team die Wortmarken überprüft und Du eine Genehmigung zur Nutzung brauchst - nicht zuletzt zu Deinem eigenen Schutz.
Viele Grüße aus Berlin,
Adam
Finde ich sehr vernünftig, hier geht`s ja um das Recht und nicht um “finde ich aber nicht gut, dass…..”, besser zu früh abgelehnt als spät verklagt.
@van tribe: richtig. Das Recht hat immer recht. Zumindest praktisch und kurzfristig gesehen. In weiteren Beiträgen wollen wir uns aber auch mit Themen wie “Reformbedürftigkeit” auseinandersetzen. Konstruktive Kritik, auch am altehrwürdigen Markenrecht, muss möglich sein.
Hallo Leute,
auch wenn dieses Thema schon häufig im Forum diskutiert wurde, so ist es immens wichtig immer wieder darauf hinzuweisen. Das Thema ist auch recht kompliziert. Denn eine Eintragung von einer Wortmarke bezieht sich nämlich nicht immer auf Textilien, doch sollte man immer genau hinsehen. Denn Markenanwälte sind da nicht zimperlich und fackeln nicht lange. Unter:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/schnellsuche
kann sich jeder informieren. Auch eine Europa-Datenbank könnt ihr im Netz finden.
Lieber Informieren, als einen “blauen” Brief mit gesalzenen Forderungen.
Super!
Ich hoffe es gibt demnächst oft solche “Markenmerker”. Das ist schon ziemlich hilfreich. So froh ich über den “Markenmerker” bin, so bestürzt bin ich, dass man sich heutzutage alles mögliche schützen kann. Was soll denn in 10 Jahren sein?
Ist eigentlich “T-shirt” noch frei? ;)
Im Bereich Textilien spielt das Motiv auf dem T-Shirt eine besondere Rolle. Das T-Shirt ist den meisten Fällen Ausdruck einer Meinung oder persönlichen Empfindung und damit fällt das T-Shirt in den Bereich der Meinungs- und Kunstfreiheit.
Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht und hat damit einen höheren Stellenwert als Markenrecht. Auch die Kunstfreiheit hat einen hohen Stellenwert. Ich kann nicht verstehen, dass im Streit um die Klasse 25 in Bezug auf T-Shirt-Motive Fälle nicht auf dieser Basis argumentiert und gewonnen werden.
Selbst die Marken Uhu und tempo sollten bei entsprechenden Kombinationen wie z.B. einem Rennauto oder dem Vogel im Wald oder Horrorhaus von den Marken losgelöst auf einem T-Shirt im Rahmen von Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit erlaubt sein.
Diese politische Entscheidung/Regelung ist überfällig.
Nachtrag: Kunstfreiheit ./. Markenrecht. Das Grundrecht Art.5 Abs.3 GG steht über dem Markenrecht. Yessss!
Siehe: http://www.markenbusiness.com/de/news.php?newsid=3114
Der Wecker sollte vor Gericht gute Chancen haben, denn vordergründig ist die frühe Stunde und nur Zyniker entdecken die teuflische Zweideutigkeit.
Angesicht der enormen vielfalt der Wortmarken und deren Missbrauch. Das Markenrecht wurde nicht eingeführt um die Sprache zu Monopolisieren.