Heute ist der Welttag des geistigen Eigentums (im Bild: das DDR-Logo, heute in Privathand). Viele - z.B. Blogger wie René von Nerdcore und Robert Basic - denken dabei zuerst an das Thema kopierte Musik. So verrissen sie den offenen Brief von einigen Vertretern der Musikindustrie an die Kanzlerin schon bevor er in den Wochenendausgaben der großen Zeitungen abgedruckt wurde (Merkel hat auch schon reagiert: click). Für Spreadshirt hat der Begriff “Intellectual Property” noch eine weitere Dimension.
Wir müssen zum einen die Motive unserer Partner schützen und sicherstellen, dass der eine nicht vom anderen “abdesignt”. Zum anderen muss jedes Motiv bei Eingang geprüft werden, damit es nicht die Markenrechte dritter verletzt. Denn die Zahl der bei OAMI und DPMA eingetragenen Wort- und Bildmarken für die Warenklasse 25 (Bekleidung) wächst im gleichen Tempo wie die Beschwerden über die deutsche Markenrechtspraxis.
Die Prüfung der Motive macht Spreadshirts LeSe-Team (Legal Service). Und die können ein Lied davon singen, wie schwierig diese Prüfung ist. Selbst gängigste Wörter, Embleme von längst verblichenen Organisationen, lassen sich schützen. Einziges Kriterium: wer zuerst kommt (und ein minimales Verwertungsinteresse nachweisen kann), schützt zuerst. So darf zum Beispiel niemand die Wörter “Pornostar”, “Zivi” oder “Assi” auf ein Shirt drucken. Auch im Spreadshirt-Forum wird das Thema immer wieder diskutiert. Martin vom LeSe sagt:
“Das Markenrecht ist notwendig und unabdingbar, um den Schutz geistigen Eigentums sicherzustellen. Das bezieht sich für mich insbesondere auf “echte” Marken, d. h. Kunstbegriffe oder Firmenlogos. Den anhaltenden Trend zur Privatisierung der Sprache, bei dem alltagssprachliche Begriffe und Zeichen mit vorsätzlich kommerziellen Absichten angemeldet werden, stimmt mich nachdenklich. Es ist ein aggressiver Kampf um die populärsten Begriffe und Zeichen, die oft nur zu einem einzigen Zweck angemeldet werden: um diese exklusiv zu vermarkten (Lizenzen) und Mitbewerber per Serienbrief abzumahnen. Ein trendige Einkommensquelle, die man vom heimischen PC ohne viel Aufwand anzapfen kann. Dieser Trend muss vom Gesetzgeber dringendst unterbunden werden.
Dies behindert massiv die Selbstdarstellung über das Medium T-Shirt. Unsere Partner werden in ihren Möglichkeiten, etwas auszudrücken, zunehmend eingeschränkt. Mit Logik hat das schon lange nicht mehr zu tun.”
Das deutsche Markengesetz führt einige Schutzhindernisse auf:
“Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, deren Benutzung ersichtlich nach sonstigen Vorschriften im öffentlichen Interesse untersagt werden kann, oder die bösgläubig angemeldet worden sind.”
“Im öffentlichen Interesse” - ein möglicher Ansatzpunkt, die kommerzielle Wucherung am Markengesetz zu beschneiden? Bislang leider nicht.
Im Gegenteil: neben Debatten über Bild- und Wortmarken, sorgte jüngst v. a. die befremdliche Diskussion über die Farbmarke der Telekom für Aufregung. Der deutsche Riese verklagte im April das Engadget-Blog, weil dieses im Titelschriftzug eines Tochterblogs eine Variante der Farbe Magenta verwendet, die der von T-Mobile “zum verwechseln ähnlich” sehen würde. 1995 hatte sich die Telekom Magenta (genauer: “e20074″) als “konturlose Farbmarke” schützen lassen (Quelle: IT Times). Wir sind gespannt, wie lange wir noch Magenta-farbene Druckfolien anbieten dürfen

Während uns dieses Problem zumindest momentan eher noch amüsiert als besorgt, ist das, das ich weiter oben schon erwähnt hatte - Design Rip-Offs auf unserem Marktplatz - ein akuteres. Wie man generell digitale kreative Erzeugnisse schützen und /oder lizenzieren kann, zeigen die Modelle:
mehr oder weniger erfolgreich.
Irgendwelche Anregungen oder Ideen, wie derartige Werkzeuge bei uns Creative Commonists Anwendung finden sollten/könnten?











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