
Zwei sportliche Groß-Ereignisse stehen 2008 ins Haus: Olympia in Peking und Europameisterschaft in den Alpen. Ihr wisst, was das für einen T-Shirt-Presser heißt. Achtung: Markenrechtsverletzung. Schadenssummen erreichen gern fünfstellige Höhen, wenn man es mit Einrichtungen wie der FIFA/UEFA zu tun hat. Und abgemahnt wird gleich zweimal. Der Shop-Partner als „Störer” und Spreadshirt als „Mitstörer“. Diese Tatsache hat uns im Jahr 2006 mehrere zehntausend Dämpfer verpasst, und wir sind ernstlich daran interessiert, dass uns das nicht mehr passiert. Bitte lest im Folgenden ein paar Details zur rechtlichen Lage - oder informiert Euch hier auf einen Blick über bereits geschützte Marken.
Unternehmen, Privatleute oder Vereine können sich gegen eine Gebühr beim Deutschen Patent und Markenamt in München Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bildmarken als ihr geistiges Eigentum eintragen lassen. Die Idee ist, geschützte Verkehrsmarken zu schaffen, die es Konsumenten oder Nutzern erlauben, eine Ware oder Dienstleistung eindeutig zu identifizieren. Wenn jemand diese Marke verwendet, oder auch nur eine Verwechslunsgefahr zu einer bestehenden Marke in Wort, Bild oder Formationsturnen riskiert, macht er sich abmahnbar. Die Höhe der Abmahnung richtet sich dabei nach dem Streitwert. (Rechtsanwaltvergütungsgesetz) Zusätzlich können Schäden geltend gemacht werden, die sich wie folgt berechnen
- auf Basis des tatsächlichen Schadens, also dem Geld, das in unserem Falle der Shop-Partner mit dem fraglichen Motiv eingenommen hat
- auf Basis der Lizenzgebühren, die eigentlich fällig geworden wären, um das fragliche Motiv ordentlich vom Inhaber (UEFA etc) zu lizensieren
Wenn eine Markenrechtsverletzung seitens eines Spreadshirt Shopbetreibers vorliegt, kann der Geschädigte, wie oben angedeutet, gleich zweimal zur Kasse bitten. 1: den Shop-Partner als sogenannten „Störer”, 2. Spreadshirt als „Mit-Störer”. Theoretisch hat Spreadshirt zwar ein Rückgriffsrecht, das heißt, wir könnten die betroffenen Shop-Partner bitten, unsere Abmahnung freundlicherweise gleich mitzubezahlen. Machen wir aber nicht, wir setzen lieber auf rechtzeitige Aufklärung. Also nochmal: allein die Verwechslungsgefahr mit einer geschützten Wort-, Bild- oder Wortbildmarke (WBWBM) ist bereits ein Verstoß. Das heißt selbst satirisch-parodistische Abwandlungen à la „FUFA” oder „EM 2008 im Abmahnen- und Absahnen” sind absolut zu vermeiden!! Wie? War da nicht mal was mit Freiheit der Satire, von Kunst- und Meinungsfreiheit ganz zu schweigen? Richtig, aber nur für Medienunternehmen und Zeitungen. Und so traurig uns das auch stimmt: ein T-Shirt ist zwar ein Medium, aber eben keine Zeitung. Und Spreadshirt natürlich auch kein Unternehmen mit redaktionellem Hintergrund, das unter Verweis auf die Pressefreiheit ein “Recht auf Satire” geltend machen könnte. Obwohl so eine rechte T-Shirt-Druckerei oft genug ein wunderbares Sprachrohr für Kritik und Parodie abgibt, sieht uns der Gesetzgeber eher auf einer Stufe mit Gurtstraffer- und Gummistiefel-Fabrikanten. Wer differenziert, verliert, scheint hier die Devise…
Ob sich diese Lage in absehbarer Zeit ändert, weiß nur Joann Rowling. Bis dahin gilt: bitte vermeidet die Tabuzone










hi michel,
der link funzt bei mir leider nicht?!? access denied…
hab das PDF hier hochgeladen - müsste jetzt gehn.
Könnt Ihr mir sagen ob “Fussball 2008″ erlaubt ist?
Hey Pascal. Ich erkundige mich morgen mal in unserer Rechtsabteilung und lass es Dich dann wissen.